Bestattungsarten

Bestattungsarten

Friedhofskapelle Bad Harzburg

Die Art der Beisetzung sollte sich am Willen des Verstorbenen orientieren.

Dazu muss nicht unbedingt eine schriftliche Erklärung abgegeben worden sein. Liegt gar keine Willensbekundung vor, entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.

Bei der Erdbestattung ist der Friedhof für die Beisetzung in der Regel frei wählbar. Einschränkungen bestehen lediglich bei einigen Kommunen oder Kirchen aufgrund zu starker Auslastung. Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Bei der Auswahl einer Grabstätte gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Bei der Feuerbestattung die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt und auf dem Friedhof beigesetzt. Die Einäscherung muss entweder vom Verstorbenen schriftlich bestimmt worden sein oder durch einen berechtigten Verwandten schriftlich angeordnet werden.

Bei der Seebestattung die immer eine Feuerbestattung voraussetzt, wird die Asche in einer Spezialurne, die sich in kurzer Zeit auflöst, außerhalb der Dreimeilenzone ins Meer hinabgelassen. Die Beisetzung auf See ist auch in Begleitung von Trauergästen möglich.
Grundsätzlich besteht in Deutschland für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne Friedhofszwang. (Ausnahme ist die Urnenseebestattung)


Bestattungsarten in Bad Harzburg

Die Erdbestattung:

Reihengrab: Ein Grab für einen Sarg. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Wahlgrab: Hier können ein oder mehrere Särge (je nach Größe des Grabes) beigesetzt werden. Die Grabstelle kann im dafür vorgesehenen Bereich frei gewählt werden. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 25 Jahren. Nach deren Ablauf kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Wahlgrabstätten mit oder ohne Gestaltungsvorschriften zu wählen. Zusätzlich können in jedem Wahlgrab bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Die Feuerbestattung/Urnenbeisetzung:

Das Urnenreihengrab: Ein Grab für eine Urne. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Das Urnenreihengrab ohne Pflegerverpflichtung (auch halbanonym genannt): Eine Rasenfläche auf der die Reihengräber angelegt sind. Es muss eine Grabplatte gelegt werden. Die Pflege (Rasenschnitt) wird für die 20 Jahre Ruhefrist von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.

Das Urnenreihengrab anonym (auch grüner Rasen genannt): Eine Rasenfläche in der die Urnen beigesetzt werden. Um unter den so genannten „grünen Rasen“ beigesetzt zu werden, wird eine handgeschriebene Willenserklärung benötigt. Es ist hierbei nicht möglich bei der Beisetzung dabei zu sein. Das Grab der Urne auf der Rasenfläche wird nicht kenntlich gemacht.

Das Urnenwahlgrab: Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle kann im dafür vorgesehenen Bereich frei gewählt werden. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 20 Jahren. Nach deren Ablauf kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Wahlgrabstätten mit oder ohne Gestaltungsvorschriften zu wählen.

Alle Grabstellen (außer Urnenreihengrab ohne Pflegeverpflichtung und Urnenreihengrab anonym) können gegen Gebühr mit Rasen eingesät und von der Stadt Bad Harzburg gepflegt werden.


Bestattungsarten in Goslar

Die Erdbestattung:

Reihengrab: Ein Grab für einen Sarg. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Reihengrab kurz: Ein Grab für einen Sarg. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Reihengrab ohne Pflegeverpflichtung: Ein Grab für einen Sarg. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden. Die Grabstelle wird nach der Beisetzung mir Rasen eingesät und durch die Stadt Goslar gepflegt.

Erdfamiliengrabstelle: Hier können ein oder mehrere Särge (je nach Größe des Grabes) beigesetzt werden. Die Grabstelle kann im dafür vorgesehenen Bereich frei gewählt werden. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 30 Jahren. Nach deren Ablauf kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Wahlgrabstätten mit oder ohne Gestaltungsvorschriften zu wählen. Zusätzlich können in jedem Wahlgrab bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Die Feuerbestattung/Urnenbeisetzung:

Das Urnenreihengrab: Ein Grab für eine Urne. Es ist eine Grabstelle in einer dafür vorgesehenen, fortlaufenden Reihe. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Nach deren Ablauf wird das Grab eingeebnet und die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Das Urnenreihengrab ohne Pflegerverpflichtung: Eine Rasenfläche auf der die Reihengräber angelegt sind. Es muss eine Grabplatte gelegt werden. Die Pflege (Rasenschnitt) wird für die 20 Jahre Ruhefrist von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Es kann frei gewählt werden, ob ein Grabstein aufgestellt wird oder nicht.

Urnenfamiliengrabstelle: Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle kann im dafür vorgesehenen Bereich frei gewählt werden. Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 20 Jahren. Nach deren Ablauf kann das Nutzungsrecht verlängert werden.

Urnenreihengrab in naturnaher Umgebung: Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem Urnenreihengrab. Die Urne wird in einem sich fasst selbstüberlassenden Gebiet auf dem Friedhof beigesetzt.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Grabarten auf jedem Friedhof der Stadt Goslar angeboten werden. Sprechen Sie uns an.